Kammer (Architektur)

Kammer bezeichnet einen oft unbeheizten Raum, der als Schlafraum (z. B. „Schlafkammer“) oder zur Aufbewahrung von Vorräten diente (Vorratskammer). Das Wort stammt vom lateinischen camĕra, beziehungsweise vom griechischen kamάra (gewölbtes Gemach, Gewölbe) ab. Im modernen Sprachgebrauch steht Kammer meist für abgeschlossene, spezialisierte Räume, oft mit kontrollierten Bedingungen oder besonderen Funktionen.

Die unbeheizte Kammer ist damit von der ebenfalls unbeheizten, aber größeren (Säulen-)Halle zu unterscheiden, aber auch von der beheizten Stube oder dem großen, ebenfalls beheizbaren Saal.

  1. Brockhaus Konversationslexikon, Bd. 10, 14. Auflage, Leipzig, Berlin und Wien 1894
  2. Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber des Oberdeutschen. 5 Bände. Leipzig 1774–1786; 2. Auflage ebenda 1793–1801, 4 Bände, Bd. 4, Sp. 461, Lemma „Stube“