Kammer für Handelssachen
Die Kammern für Handelssachen (KfH) sind auf Handelssachen spezialisierte Spruchkörper bei deutschen Landgerichten, besetzt mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als sogenannte Handelsrichter, § 105 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).