Kammergericht (Ost-)Berlin
Das Kammergericht (Ost-)Berlin war der nach der Teilung der Berliner Justiz 1949 im sowjetischen Sektor Berlins verbliebene Teil des Berliner Kammergerichts. Schon vor seiner Auflösung im Jahr 1961 hatte am 27. November 1959 das Oberste Gericht der DDR seine Aufgaben übernommen.