Kanton Eitorf
Der Kanton Eitorf hatte seinen Hauptsitz in Eitorf. Er war ab 1808 unter napoleonischer Verwaltung gebildet worden und bildete gleichzeitig den Jurisdiktionsbezirk Eitorf. Der neue Verwaltungsbezirk beruhte auf einem Befehl von Joachim Murat vom 13. Oktober 1807 zur Erneuerung der kommunalen Verwaltung im Großherzogtum Berg. Zum Kanton Eitorf gehörten die Kirchspiele Eitorf, Herchen, Leuscheid, Much, Ruppichteroth und Winterscheid, also Gebiete der Ämter Blankenberg und Windeck.