Kapitalherabsetzung
Als Kapitalherabsetzung (englisch capital decrease) wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht eine Kapitalmaßnahme von Unternehmen bezeichnet, die auf eine Verminderung des Eigenkapitals abzielt. Gegensatz ist die Kapitalerhöhung.
Während die Betriebswirtschaftslehre unter Kapitalmaßnahmen sowohl Eigen- als auch Fremdfinanzierung versteht, beschränkt die gesellschaftsrechtliche Fachliteratur den Begriffsinhalt auf Eigenkapital. Handelsrechtlich liegen Finanzierungsvorgänge bei Kapitalgesellschaften zugrunde. Aus steuerlicher Sicht sind Kapitalmaßnahmen Veränderungen in der Vermögens- oder Ertragsstruktur einer privaten Kapitalanlage, die nicht auf einer autonomen Entscheidung des Privatanlegers beruhen, sondern zumindest mittelbar durch die Entscheidung eines Emittenten beeinflusst wird und Auswirkungen auf die steuerliche Situation des Anlegers haben kann.
- ↑ Michael Port/Fabian Steinlein, Kapitalmaßnahmen: Steuerliche Bewertung und Einstufung, 2011, S. 18 ff.
- ↑ Michael Port/Fabian Steinlein, Kapitalmaßnahmen: Steuerliche Bewertung und Einstufung, 2015, S. 3; ISBN 978-3-658-20442-6
- ↑ Michael Port/Fabian Steinlein, Kapitalmaßnahmen: Steuerliche Bewertung und Einstufung, 2015, S. 5