Kardinalpatron des Malteserordens
Der Kardinalpatron des Malteserordens (Cardinalis Patronus) ist der Vertreter des Papstes beim Orden.
Der Papst ernennt als seinen Vertreter beim Malteserorden einen Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, dem der Titel „Cardinalis Patronus“ und besondere Befugnisse verliehen werden. Sollte der Ernannte nicht dem Kardinalskollegium angehören, so wird er als Pro-Patron bezeichnet.