Kassenkredit

Der Begriff Kassenkredit (auch Liquiditätskredit oder Kassenverstärkungskredit) stammt aus dem Kommunalrecht und bezeichnet die Kreditaufnahme im kommunalen Verwaltungs- bzw. Finanzhaushalt (bei Doppik) oder von anderen kommunalen Organisationsformen (Eigen-, Regiebetriebe, Anstalten / Körperschaften des öffentlichen Rechts).