Kastell Seckmauern

Kastell Seckmauern
(Erdkastell Wörth)
Limes ORL 46b (RLK)
Strecke (RLK) ORL Strecke 10
Neckar-Odenwald-Limes
Odenwaldlinie
Datierung (Belegung) trajanisch
bis max. 138 n. Chr.
Typ Numeruskastell
Einheit unbekannter Numerus
Größe 0,6 ha
Bauweise Holz-Erde-Mauer
Erhaltungszustand kaum noch Spuren
Ort Wörth am Main
Geographische Lage 49° 47′ 56,5″ N,  7′ 2,5″ O
Höhe 278 m ü. NHN
Vorhergehend ORL 36 Kastell Wörth (östlich)
Anschließend ORL 46 Kastell Lützelbach (südwestlich)

Das Kastell Seckmauern (auch Erdkastell Wörth) war ein römisches Numeruskastell, das zu der älteren Odenwaldlinie des Neckar-Odenwald-Limes gehörte.

  1. Die konventionelle Anfangsdatierung auf das Jahr 100 (±5) stützt sich auf die Ergebnisse der Ausgrabungen, die Dietwulf Baatz in den Jahren 1964 bis 1966 im Kastell Hesselbach vornahm. Sie basiert im Wesentlichen auf der Auswertung der dabei gefundenen Sigillaten (vgl. den entsprechenden Abschnitt im Hesselbach-Artikel und Dietwulf Baatz: Kastell Hesselbach und andere Forschungen am Odenwaldlimes. (Limesforschungen, Band 12). Gebr. Mann, Berlin 1973, ISBN 3-7861-1059-X, S. 85–96). In der jüngeren Literatur wird einer Anfangsdatierung des Kastells Hesselbach wie des gesamten Odenwaldlimes auf den Zeitraum 107/110 resp. 110/115 der Vorzug gegeben. Dieser Datierungsansatz stützt sich nicht auf neue Ausgrabungsbefunde, sondern auf eine statistische Neubewertung der Münzfunde aus allen Kastellen des Obergermanisch-raetischen Limes, die der Archäologe Klaus Kortüm 1998 erstmals vorgelegt hat und auf die sich inzwischen einige Autoren der jüngeren Literatur stützen. (vgl. Klaus Kortüm: Zur Datierung der römischen Militäranlagen im obergermanisch-raetischen Limesgebiet. In: Saalburg-Jahrbuch. 49, 1998. Zabern, Mainz 1998, S. 5–65, Egon Schallmayer: Der Limes. Geschichte einer Grenze. Beck, München 2006, ISBN 3-406-48018-7, S. 49–52 sowie S. 54f. und Ders.: Der Odenwaldlimes. Entlang der römischen Grenze zwischen Main und Neckar. Theiss, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8062-2309-5, S. 24f. und 35)