Katholische Hochschulgemeinde

Eine Katholische Hochschulgemeinde (kurz KHG) ist die in den „alten Bundesländern“ häufigste Bezeichnung für eine seelsorgerische Einrichtung der römisch-katholischen Kirche an den Hochschulen mit dem Zweck der seelsorgerischen Betreuung der Studenten, die auf Grund des Studiums aus ihren Heimatgemeinden herausgenommen sind. In der Regel gelten Hochschulgemeinden nach dem Kirchenrecht auch nicht als normale Gemeinde. In den „neuen Bundesländern“ wird hingegen überwiegend noch die traditionelle – und auch in der Bundesrepublik bis Ende der 1960er-Jahre übliche, heute noch vereinzelt anzutreffende – Bezeichnung Katholische Studentengemeinde (kurz KSG; mittlerweile „geschlechtergerecht“ auch Katholische Studierendengemeinde) verwendet. In Deutschland gibt es etwa 125 Katholische Hochschulgemeinden von unterschiedlicher Größe, die teilweise mit den bundesweit über 100 katholischen Studierendenwohnheimen vernetzt sind.