Kennzeichnungsverordnung
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Kennzeichnungsverordnung |
| Langtitel: | Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
| Abkürzung: | KennV |
| Typ: | Verordnung |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Arbeitnehmerschutz |
| Fundstelle: | BGBl. II Nr. 101/1997 |
| Datum der Verordnung: | 11. April 1997 |
| Inkrafttretensdatum: | 1. Juli 1997 |
| Letzte Änderung: | BGBl. II Nr. 184/2015 |
| Verordnungstext: | ris.bka |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Die Kennzeichnungsverordnung ist eine Verordnung des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes. Sie verpflichtet die Arbeitgeber in Österreich, Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen mit bestimmten Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- oder Hinweiszeichen zu versehen. Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.
Rechtsgrundlage sind §§ 3 Abs. 7 und 20 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Die KennV ist eine Durchführungsverordnung zum ASchG.
Da die KennV Mindestvorschriften enthält, dürfen die Behörden von ihren Bestimmungen keine Ausnahmen zulassen (§ 8 KennV).
- ↑ Wie müssen Gefahren gekennzeichnet sein? In: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (Hrsg.): Sichere Arbeitsstätten. Wien September 2023, S. 62–77 (arbeiterkammer.at).