Keramikfaser

Sicherheitshinweise
Name

Keramische Mineralfasern

GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ggf. erweitert

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350i
P: ?

Bei einer Keramikfaser (CEF) oder keramischen Faser handelt es sich um eine Faser aus anorganischem, nicht-metallischem Material.

Ursprünglich wurden nur polykristalline anorganische Werkstoffe als keramisch bezeichnet. Inzwischen gibt es aber auch amorphe Fasern, die auf Grund ihrer Eigenschaften als keramische Fasern bezeichnet und aus verschiedenen Polymeren, den Precursoren, durch Pyrolyse hergestellt werden.

Die Abgrenzung zu ebenfalls amorphen Glasfasern, die nicht zu den keramischen Fasern gezählt werden, ist am besten durch den Produktionsprozess möglich (Glasfasern aus Glasschmelze, amorphe Keramikfasern aus polymeren Vorstufen durch Pyrolyse).

Im Folgenden sollen nur die polykristallinen und amorphen keramischen Fasern vorgestellt werden; monokristalline Fasern, die Whisker, werden an anderer Stelle beschrieben.

Keramische Fasern werden eingeteilt in oxidische und nicht-oxidische.

  1. Eintrag zu Feuerfeste Keramikfasern, Fasern für besondere Verwendungszwecke, soweit in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt [Künstlich hergestellte ungerichtete glasartige (Silikat-)Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO) von bis zu 18 Gew.-%] in der Datenbank ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 14. Dezember 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  2. Eintrag zu Keramische Mineralfasern in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 14. Dezember 2016. (JavaScript erforderlich)