Kindernachzug
Kindernachzug ist ein Begriff aus dem deutschen Ausländerrecht und in § 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Kindernachzug ist Teil des Familiennachzugs nach Deutschland und ist eine Ausformung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 GG).