Kleintransporter
Als Kleintransporter werden im Rahmen des europäischen Marktes kleine Nutzfahrzeuge bezeichnet, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (mehr als 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) sowie bei gewerblicher Nutzung ein Fahrtenschreiber Pflicht.