Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Titel (engl.): United Nations Framework Convention on Climate Change
Datum: 9. Mai 1992
Inkrafttreten: 21. März 1994, gem. Art. 23
Fundstelle: UN Treaty Collection
Vol II; Kap. 27; 7
Fundstelle (deutsch): CH: SR 0.814.01
D: https://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf

FL: LR-Nr 0.814.01

Vertragstyp: International
Rechtsmaterie: Umwelt
Unterzeichnung: 165 (4. Jan. 19), Inkrafttreten
DE: 21. März 1994
FL: 20. Sept. 1994
Ö: 29. Mai 1994
CH: 21. März 1994 2017
EU: 21. März 1994
USA: 21. März 1994
Ratifikation: 198 (6. Juli 2022)
Ratifikationsstand
Depositar ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

UNFCCC
Logo der Organisation
 
 
Sitz der Organe Bonn, Deutschland Deutschland
Vorsitz Exekutivsekretär
Simon Stiell Grenada Grenada seit 2022
Gründung 9. Mai 1992, New York City,
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
unfccc.int

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (englisch United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC; kurz Klimarahmenkonvention) ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat. Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner regelmäßige Berichte, sogenannte Treibhausgasinventare, zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.

Die Klimarahmenkonvention wurde am 9. Mai 1992 in New York City verabschiedet und im selben Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterschrieben. Sie trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft. Am 12. August 1996 zog das Sekretariat der Klimarahmenkonvention nach Bonn ins Haus Carstanjen um. Seit Herbst 2013 ist es dort und im Bonner UN-Campus beheimatet.

Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden, sollen die Treibhausgaskonzentrationen stabilisiert werden. Der Anstieg der Konzentrationen soll bis zu deren Stabilisierung so langsam erfolgen, dass „Ökosysteme [sich] auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann“.

Wichtigster Grundsatz ist der Klimaschutz, der jetzigen und künftigen Generationen dienen soll. Richtschnur des Klimaschutzes sollen die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeit und die jeweiligen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten sein (→ Klimagerechtigkeit). Dementsprechend sollen die entwickelten Staaten eine Führungsrolle einnehmen. Die besonderen Bedürfnisse, Gegebenheiten und Lasten der Entwicklungsländer sollen bei den Maßnahmen „voll berücksichtigt werden“.

Im Januar 2026 kündigte die US‑Regierung unter Präsident Donald Trump den Austritt der Vereinigten Staaten aus der Klimarahmenkonvention an, wodurch die USA als bisher einziges Land die Mitgliedschaft in dem globalen Rahmenabkommen beenden.

  1. Status der Ratifizierungen
  2. Klimarahmenkonvention, Artikel 2
  3. Klimarahmenkonvention, Artikel 3, Nr. 1 und 2.
  4. USA ziehen sich aus 66 internationalen Organisationen zurück. Abgerufen am 10. Januar 2026.