Kollektivschuld

Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht einem einzelnen Täter (oder individuellen Tätern) angelastet wird, sondern einem Kollektiv, also allen Angehörigen einer Gruppe, z. B. einer Familie, eines Volkes oder einer Organisation. Das Strafrecht moderner Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist.

In Deutschland wird von Seiten der extremen Rechten häufig behauptet, die Alliierten hätten den Deutschen eine Kollektivschuld für die Verbrechen des Nationalsozialismus angelastet, die sich auch auf alle folgenden Generationen übertragen würde, und darauf gestützt Bestrafungen und militärische Sanktionen praktiziert. Tatsächlich hatten solche Vorwürfe, auch direkt nach dem Kriegsende 1945, nie reale politische oder juristische Auswirkungen.

Anstelle auf eine rechtliche oder moralische Schuld kann sich der Begriff auch auf ein Schuldgefühl beziehen, das entstehen kann, wenn die eigene Gruppe als verantwortlich für gruppenbasierte Vergehen wahrgenommen wird. Anlass können etwa die Verletzungen der Menschenrechte der australischen Aborigines, der Rassismus in den Vereinigten Staaten, der Holocaust oder Sexismus sein.

  1. 1 2 Bundeszentrale für politische Bildung: Kollektivschuld | Antisemitismus. Abgerufen am 9. April 2026.
  2. N. R. Branscombe, B. Doosje: Collective guilt: International perspectives. Cambridge University Press, New York 2004. S. X, S. 4 ff.