Kolonenedikt des Anastasius

Das Kolonenedikt des Anastasius ist ein vom oströmischen Kaiser Anastasius I. (491–518) erlassenes Edikt, das in eine Übergangsphase in der Entwicklung vom freien Bauern zum ans Land gebundenen Kolonen fiel. War bis dahin vielfach die bodenbearbeitende Bevölkerung an ihr Land gebunden, während ihr Besitz ihrem Herrn gehörte, so konnten andere nach drei Jahrzehnten in diesem Rechtszustand ihren mobilen Besitz bzw. ihr Vermögen in eigenen Besitz nehmen. Doch auch sie waren gezwungen, das Land zu bebauen und Abgaben (tributum) zu entrichten.

Im Unterschied zur späteren Gesetzgebung unter Kaiser Justinian I. wird hierbei noch zwischen freien und unfreien Kolonen unterschieden. Diese Unterscheidung verschwindet im Laufe des 6. Jahrhunderts, so dass Kolone und Unfreier identisch gebraucht wurden, um Ackerbauer zu beschreiben, die an die Scholle gebunden waren und kein freies Eigentum (mehr) besaßen. Zugleich machte Anastasius eine Pacht von dreißig Jahren Dauer verbindlich.

In den Quellen erscheinen für die schollengebundenen Bearbeiter des Bodens die Bezeichnungen coloni adscriptii oder coloni originarii.