Edikt
Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. In der späten Kaiserzeit wurden auch Gesetze, die in den Rechtsfolgen am weitesten reichende Rechtsquelle des Kaisers, als Edikte bezeichnet.
In der Neuzeit steht der Begriff
- vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz),
- in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen).
- ↑ Gaius, Institutiones Gai, 1.5 (decreto vel edicto vel epistula).