Praetur

Die Praetur (lateinisch praetura; eingedeutscht auch Prätur) war die wichtigste Gerichtsmagistratur in der römischen Republik. Seine Legitimation zur Aufgabenbewältigung in der Rechtsprechung (iurisdictio) speiste sich aus magistratischem imperium. Im Regelfall war es das dritte Amt nach der Quästur und der Ädilität, dies wurde aber erst spät fixiert. Die Amtsinhaber wurden praetores (Prätoren) genannt. Ein Prätor als Inhaber der Praetur übte eines der höheren Ämter der römischen Ämterlaufbahn, des cursus honorum, aus. Ebenso wie das Konsulat war die Praetur mit einem imperium ausgestattet, so dass ihre Inhaber auch als Feldherren unter eigenen Auspizien und als Statthalter fungieren konnten. Prätoren wurden während der Zeit der Römischen Republik vom Volk in den Zenturiatskomitien für die Dauer von einem Jahr gewählt, ab der Kaiserzeit vom römischen Senat bestimmt. In der Spätantike bestand die Praetur als reines Ehrenamt fort.

Die Hauptaufgabe des Prätors als Gerichtsmagistrat bestand darin, dass er Rechtsregeln aufstellte (Rechtssetzung) und diese durch Verfahrensvorschriften zur Anwendung brachte. Dadurch, dass er zu Beginn seiner einjährigen Amtszeit die Grundsätze im Edikt festlegte, nach denen die Gesetze angewendet werden sollten, konnte flexibel auf die Wirklichkeit und die Bedürfnisse des Lebens eingegangen werden. Sein Nachfolger übernahm mit Amtsantritt die meisten der Grundsätze, sodass sich daraus das prätorische Amtsrecht zu geltendem Recht entwickeln konnte. Um 130 ließ Kaiser Hadrian mit Hilfe seines Juristen Julian den Ediktsapparat zum Daueredikt (edictum perpetuum) verstetigen.

Der Prätor führte die Sachentscheidungen in den Prozessen nicht selbst. Er verfasste die Prozessformel (vgl. Legisaktionenverfahren, Formularprozess), an die er den streitentscheidenden Richter, den (iudex) oder das Richterkollegium, die recuperatores formell band.

In der frühen Neuzeit kam das Amt des Prätoren wieder auf. Ein Prätor war dann stellvertretend mit Aufgaben der Regierung betraut.