Recuperatores
Recuperatores (sing.: recuperator; „Wiederhersteller“; steht auch für: Rekuperatorenverfahren) ist im antiken römischen Recht die Bezeichnung für das Richtergremium, das – zur Vermeidung von Pattsituationen – normalerweise aus drei oder fünf Geschworenen bestand (Kollegialgericht). Dieses Richtergremium entschied Rechtsfälle an Stelle des Einzelrichters (iudex unus), wenn eine erhöhte Bedeutung oder Schwere des Falles vorlag. Insbesondere wurden zivilrechtliche Streitfälle vor die Richterbank (apud recuperatores) gebracht, sofern nicht Spezialzuständigkeiten die Gerichtsbarkeit der centumviri (Erbrecht) oder des arbiter (Schiedsverfahren) begründeten.