Formularprozess
Der Formularprozess (auch als Formularverfahren bezeichnet; lat. formula, „kleine Satzung“, Diminuitiv von forma, „Norm, Verfahrensordnung“) war ein spätestens im 2. Jahrhundert v. Chr. im römischen Recht eingeführtes prätorisches Prozessverfahren. Es hatte das ältere System der Legisaktionen aus frührepublikanischer Zeit abgelöst, wurde selbst aber – aufgrund der größeren Praktikabilität des Kognitionsverfahrens – im Laufe des 2. Jahrhunderts n. Chr. wieder preisgegeben. Die in der rechtshistorischen Literatur auch als Schriftformeln bekannten formula, beinhalteten das Prozessprogramm zum Streitgegenstand und behandelten lange Zeit vornehmlich prätorisches Honorarrecht, anfänglich beschränkt auf Klagen aus Gelddarlehen (mutua).
Formularprozess (agere per formulam) bedeutet, dass der Prozess durch eine schriftliche Formel bestimmt wird, die der Gerichtsmagistrat in Interaktion mit den Streitparteien dem Richter bzw. der Richterbank vorgibt. Die Entscheidung soll sich nach bestimmten in der Formel enthaltenen Worten richten, umfassend die Richtereinsetzung, das Streitprogramm, Klagegrund und Klagegegenstand, sowie die Verurteilung. Der äußeren Erscheinung nach war die Formel wohl Urkunde.
Viele Quellen der klassischen Jurisprudenz, die sich sicherlich intensiv mit dem Formularverfahren befasst hatten, stehen heute nicht mehr zur Verfügung. Da zudem Justinian seine große Gesetzeskompilation in der Spätantike an der längst veränderten Gestaltung des Zivilprozesses ausgerichtet hatte und deshalb nur rudimentär Zeugnis über den Verfahrenstyp ablegt, kommt der Würdigung der schmalen Beleglage des Hochklassikers Gaius besondere Bedeutung zu.
- ↑ Karl Ernst Georges, Thomas Baier, Tobias Dänzer (Hrsg.): Der Neue Georges, Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch I (A–H), II (I–Z), auf Grundlage der 8. verbesserten und vermehrten Auflage von Heinrich Georges, 1913, neu bearbeitet 2013.
- ↑ Franz Wieacker: Römische Rechtsgeschichte. Quellenkunde, Rechtsbildung, Jurisprudenz und Rechtsliteratur. I. Abschnitt: Einleitung, Quellenkunde, Frühzeit und Republik, 1988, (= Handbuch der Altertumswissenschaft, Abt. 10, Teil 3); S. 447.