Zwölftafelgesetz

Das Zwölftafelgesetz (lateinisch lex duodecim tabularum, auch leges duodecim tabularum „Zwölftafelgesetze“, lex Decemviralis und leges Decemvirales „Zehnmännergesetz[e]“, verkürzt duodecim tabulae „XII Tafeln“) ist eine um 451/450 v. Chr. von einem mit Regierungsgewalt ausgestatteten Zehnmännerkollegium in Rom erarbeitete Gesetzessammlung, die in zwölf bronzenen Tafeln auf dem Forum Romanum ausgestellt war. Die Existenz der Tafeln ist nicht zweifelsfrei erwiesen, da auf Autopsie beruhende Zeugnisse nicht überliefert sind, überwiegend wird aber davon ausgegangen, dass es sie gegeben haben muss.

Die Ausarbeitung und Verabschiedung der Kodifikation des Zwölftafelgesetzes markieren unser frühestes Wissen vom altrömischen Recht. Der Kodifikation lag dabei nicht vornehmlich die Zielvorstellung zugrunde, Wissen und Erkenntnis zu vermitteln, vielmehr Bedeutung hatte eine politische Dimension, denn mit Hilfe des Gesetzes sollte der Rechtsfrieden gesichert werden, ganz allgemein sollten die Verhältnisse mit ihm stabilisiert werden. Anknüpfungspunkt waren die gewohnheitsrechtlich hergebrachten Sittenvorstellungen und Normen, sowie Verfahren zur Durchsetzung dieser Vorstellungen und Normen, beschrieben wird der Sittenkodex als mos maiorum. Die Rechtsvorstellungen wurden in der Zwölftafelordnung nicht abschließend aufgenommen, weil viele das allgemeine Volksbewusstsein ohnehin prägten und für das gedeihliche Zusammenleben schlicht vorausgesetzt wurden. Deshalb darf davon ausgegangen werden, dass dem Gesetzeskatalog eine bedeutende inhaltliche Entwicklungsgeschichte zugrunde lag, denn erkennbar ging die Rechtsordnung von gereiften staatlichen und gesellschaftlichen Zuständen aus. Die Schritte zu dieser Entwicklung liegen zwar im Dunklen, ein markantes Ereignis aber waren die absolvierten Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern während der frühen Römischen Republik.

Überwiegend werden in den Rechtsbestimmungen der Tafeln die Beziehungen zwischen Privaten untereinander geregelt; ebenso das Prozesswesens und Strafrecht. In der dem Erlass nachfolgenden Zeit wurden die Tafeln vielfach ergänzt und aktualisiert. Für nahezu eintausend Jahre wirkten sie nach Auffassung vieler Rechtshistoriker als (einzige) je stattgehabte Kodifikation des römischen Rechts, nach Auffassung anderer, als bloße Gesetzesquelle. Während der frühen Kaiserzeit wurde das Gesetzeswerk durch das hervorragende Juristenrecht der römischen Klassik verfeinert und verwissenschaftlicht. In der Spätantike dominierte vornehmlich Kaiserrecht das (zusammengetragene) Rechtsgeschehen.

  1. So die beiden historischen Quellen Livius 3, 57, 10 und Dionysios 10, 57, 6. Pomponius nennt Elfenbein als Trägermaterial.
  2. Zwei Historiker, die an der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert starke Zweifel an der Existenz der Tafeln äußerten und glaubten, sie als literarische Fiktionen der römischen Juristen Gnaeus Flavius beziehungsweise Sextus Aelius erweisen zu können, waren Pais und Lambert. Ettore Pais: Storia di Roma. Band 1, Teil 1. Claussen, Turin 1898, S. 572–585; Textarchiv – Internet Archive. Édouard Lambert: La question de l’authenticité des XII tables et les Annales Maximi. Larose, Paris 1902; Textarchiv – Internet Archive. Diese kritischen Äußerungen und Ansätze werden überwiegend verworfen, etwa von Theodor Mommsen, Franz Wieacker, Eugen Täubler, Marie Theres Fögen.
  3. Christoph F. Wetzler: Rechtsstaat und Absolutismus. Überlegungen zur Verfassung des spätantiken Kaiserreichs anhand CJ 1.14.8. In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge. Band 27, Duncker & Humblot, Berlin 1997, S. 73–86, hier S. 74.
  4. Vgl. stellvertretend, Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 14. Auflage. UTB, Köln / Wien 2005, § 11, S. 208–223 (Die Rechtsentwicklung der Spätzeit bis auf Justinian); Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4, § 1 Rnr. 21 (S. 16 f.)
  5. Alfred Söllner, Christian Baldus: Römisches Recht. Jedermann-Verlag, Heidelberg, 2022. ISBN 978-3-86825-353-5. S. 46.