Corpus iuris civilis

Das Corpus Iuris Civilis (abgekürzt CIC, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr. Die Kompilationen wurden begrifflich zunächst als Corpus iuris bekannt und tragen den zusätzlichen Hinweis auf das Privatrecht (civilis) seit der Zeit des französischen Humanismus.

Die in einer späten Restaurationsphase römischer Reichskultur entstandene Sammlung umfasste vorklassisches und in der Hauptsache klassisches Privatrecht. Ergänzt wurde es durch nachklassische Rechtsanordnungen, die vornehmlich durch Kaiserkonstitutionen ergingen. Aufgrund der verfolgten Anpassungs- und Vereinfachungsbestrebungen entstand ein – weiterhin kasuistisch geprägtes – Vulgarrecht, das in den Mantel des Gesetzesrechts gekleidet wurde. Dabei hatten die Kompilatoren lediglich etwa ein Sechstel der klassischen Juristenliteratur ins Gesamtwerk aufgenommen, dabei nicht nur einzelne Meinungen und Ansichten getilgt, sondern auf die ursprünglichen Peritexte, mithin Einleitungen, Überleitungen und Widmungen vollständig verzichtet.

Nach dem Ende der Antike geriet es zunächst weitgehend in Vergessenheit. Erst ab dem frühen 12. Jahrhundert wurde es mit der Bergung einer Handschrift der Digesten wiederentdeckt. In einem sich heranbildenden Universitätsbetrieb begann man es wissenschaftlich zu behandeln und unterzog es einer Vielzahl von Bearbeitungen, die einer modernen Praxistauglichkeit dienen sollten. Ausgangspunkt für die Arbeiten waren die Glossatoren und im Anschluss die Kommentatoren.

Das Corpus bestand aus vier Büchern und war jahrhundertelang die wichtigste Textgrundlage des in weiten Teilen Europas bis ins 19. Jahrhundert angewandten römischen Rechts. Teil des Gemeinen Rechts im Heiligen Römischen Reich wurde es kraft Gewohnheitsrecht und im Rahmen der Idee einer translatio imperii. Sein Inhalt unterlag mehrstufigen und vielschichtigen Rezeptionsprozessen auch ist die Sammlung in zahlreiche moderne Gesetzeswerke und Rechtsordnungen eingegangen. Wie kein anderes Recht unterlagen die Texte des Corpus einer eingehenden Rezeptionsgeschichte. Bis heute haben sie große Bedeutung für die Rechtshistoriographie.