Kognitionsverfahren
Das Kognitionsverfahren (cognitio extra ordinem, abgekürzt c.e.o, auch cognitio extraordinaria oder extraordinaria cognitio) war ein römisches Zivilprozessverfahren, das in Zeiten des klassischen Rechts durch den Kaiser eingeführt wurde. Es zeichnete sich durch einstufige Prozessführung aus und fand zunächst Anwendung in den Bereichen, in denen ein Formularverfahren nicht möglich war. Ab Mitte des 2. Jahrhunderts wurde der Formularprozess vollends verdrängt. Vornehmlich war das Verfahren Bestandteil der Jurisdiktion der Kaiser des Prinzipats und der Spätantike. In den Provinzen waren zumeist die Statthalter zuständig.
Der Begriff cognitio bezeichnet die Untersuchung des Sachverhalts durch den Gerichtsmagistrat, zuvor war das im zweigeteilten Prozesswesen des Formularverfahrens noch Aufgabe des Iudex gewesen, der regelmäßig Laienrichter war. Die Bezeichnung cognitio extraordinaria geht darüber hinaus auf das außerordentliche Eingreifen des Kaisers in reguläre Verfahren des Formularprozesses zurück. Er führte insoweit die Appellationsfähigkeit von Urteilen ein.