Komitologie

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Unter Komitologie (englisch comitology, französisch la comitologie) versteht man heute vorwiegend das System der Verwaltungs- und Expertenausschüsse innerhalb der Europäischen Union. Die Komitologie-Ausschüsse sind für den Erlass der Durchführungsbestimmungen von EU-Rechtsakten, vornehmlich EU-Richtlinien, verantwortlich. Diese werden durch den sogenannten Komitologie-Beschluss (1999/468/EG) geregelt.

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Komitologie grundlegend reformiert und dem Europäischen Parlament mehr Einfluss eingeräumt.

Schon früher wurde der Ausdruck „Komitologie“ für eine allgemeine Lehre von Komitees, Gremien und dergleichen verwendet, beispielsweise von Cyril Northcote Parkinson 1958 (the science of comitology In: Parkinson’s Law).

  1. Beschluss des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (1999/468/EG)
  2. Vgl. Umstrittene Reform der Komitologie. Mehr Kompetenzen für die EU-Kommission? EurActiv.de, 5. November 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2010; abgerufen am 7. November 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.