Kommunalwahlen im Saarland 1960 (Ungültig)
Die Kommunalwahlen im Saarland am 15. Mai 1960 wurden durch das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.
Die Kommunalwahlen im Saarland am 15. Mai 1960 wurden durch das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.