Kommunalwahlrecht (Mecklenburg-Vorpommern)

Das Kommunalwahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern regelt die Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Gegenstand sind die Wahlen der Gemeindevertretungen und Kreistage sowie die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte.