Kommunalwirtschaft (Gemeinde)

Der Begriff Kommunalwirtschaft bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der wirtschaftlichen Betätigung einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis). Die Kommunalwirtschaft ist Bestandteil der im Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) normierten kommunalen Selbstverwaltung und gewährleistet wesentliche Teile der Daseinsvorsorge einer Kommune.