Condictio
Die condictio (von lateinisch condicere ‚durch Ansage festsetzen‘) ist ein Klagetyp des römischen Rechts, der aus der Nichteinhaltung eines festgesetzten Termins zur Rückzahlung (zumeist eines Kredits) entwickelt wurde. Ihren Ursprung hatte die Klage mit Terminansage im frührömischen Recht der Legisaktionen (legis actio per condictionem). Daraus entwickelte sich die Rückforderung von etwas Hingegebenem (datio), das dem Zuwendungsempfänger nicht dauerhaft zugewandt sein sollte. Gemeinhin bietet die condictio seither die Möglichkeit, vom Bereicherten zu Unrecht Erlangtes, zurückzufordern. In der Rechtssprache hat sich der Begriff Kondiktion etabliert.
Das deutsche Bereicherungsrecht, geregelt in den §§ 812 ff. BGB, orientiert sich am Leitbild der condictiones.