Österreichisches Konkordat von 1933
Das Österreichische Konkordat von 1933 wurde seit 1931 ausverhandelt und am 5. Juni 1933 zwischen Österreich unter dem damaligen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und Papst Pius XI. geschlossen. Das Konkordat besagte, dass die römisch-katholische Kirche in Österreich eine öffentlich-rechtliche Stellung besitzt, und ihr wurden mehrere Rechte zugesprochen, wie das Recht, ihre geistliche Macht und ihren Kultus frei auszuüben, und das Recht, Gesetze, Dekrete und Anordnungen zu erlassen. Das Konkordat wurde „nach einem zähen politischen Ringen“ 1957 verifiziert und ist noch immer gültig. Es kommt aufgrund des Gleichbehandlungsgebots auch für die anderen in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften zur Anwendung.
- 1 2 80 Jahre Konkordat: Vertrag mit Breitenwirkung. 5. Juni 2013, abgerufen am 19. März 2021.
- ↑ Wilhelm Rees: Österreichisches Konkordat. Staatslexikon, 8. Juni 2022.
- ↑ Konkordat – Staatslexikon. Abgerufen am 14. August 2023.
- ↑ Der Spiegel: Wer traut? Abgerufen am 19. März 2021.