Konkordat
Ein Konkordat (lateinisch concordatum „Vereinbarung, Vertrag“) ist ein Vertrag eines Staates (Nationalstaat oder Gliedstaat) mit der römisch-katholischen Kirche, genauer mit dem Heiligen Stuhl. Konkordate unterliegen dem Völkerrecht. Häufig regeln sie beispielsweise die Finanzierung kirchlicher Strukturen, das Bildungswesen, das Eherecht und die Besetzung von Ämtern.
Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen.
In Deutschland werden alle Verträge mit christlichen Kirchen, also Konkordate und Kirchenverträge mit evangelischen Glaubensgemeinschaften, Staatskirchenverträge genannt.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung: Konkordat. Abgerufen am 9. April 2025.