Staatskirchenvertrag
Als Staatskirchenvertrag wird in Deutschland ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft bezeichnet. Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche heißen Konkordate. Soweit es sich um nicht-christliche Religionsgemeinschaft handelt, wird mitunter auch (mehrdeutig) von einem Staatsvertrag gesprochen (etwa Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland).