Konkursware

Als Konkursware (oder Insolvenzware) wird im Handel diejenige Ware bezeichnet, die vom Insolvenzverwalter unmittelbar aus der Insolvenzmasse durch Verwertung an Verbraucher veräußert wird.

  1. Joro Hertwig, Wettbewerbs-Lexikon, 1963, S. 30