Vertrag von Konstanz
Der Konstanzer Vertrag wurde zwischen Papst Eugen III. und König Friedrich I. geschlossen und ist nach Konstanz am Bodensee benannt, wo Friedrich den Vertrag am 23. März 1153 beeidete.
Nach der Wahl Friedrichs zum deutschen König begannen Verhandlungen zwischen dem Königshof und der römischen Kurie, um die Bedingungen für eine Kaiserkrönung festzulegen. Das Ergebnis war der Vertrag von Konstanz.