Kreditentscheidung
Kreditentscheidung ist im Bankwesen eine Entscheidung über die Gewährung, Prolongation oder Ablehnung eines Kredits. Durch die vielfältigen Arten des Kredits gibt es auch Kreditentscheidungen in anderen Wirtschaftszweigen, so etwa in Bausparkassen und Kreditversicherungen.
Kreditentscheidungen sind die bedeutendsten bankbetrieblichen Entscheidungen, weil das Kreditgeschäft das wichtigste Bankgeschäft darstellt. Mittels Arbeitsanweisungen werden bestimmte Bankmitarbeiter als Entscheidungsträger bestellt und mit Kreditkompetenzen ausgestattet, wobei personenbezogene Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden. Sie legen das maximal durch den Entscheidungsträger genehmigungsfähige Kreditvolumen pro Kreditnehmer fest. Sachlich erfasst werden im Kompetenzrahmen die genehmigungsfähigen Kreditarten, deren maximale Kreditlaufzeiten und die Kreditsicherheiten. Da auch mit dem Erwerb von Anleihen oder dem Verkauf von Credit Default Swaps (als Sicherungsgeber) ein Kreditrisiko in Form des Emittentenrisikos oder Kontrahentenausfallrisikos verbunden ist, werden beide Kreditprodukte in die Kreditkompetenz einbezogen. Die Deutsche Bundesbank hat die Fälle zusammengefasst, für die eine Kreditentscheidung erforderlich ist:
- Neukredite,
- Überziehungen,
- Krediterhöhungen,
- Prolongationen,
- Änderungen risikorelevanter Sachverhalte, die dem Kreditbeschluss zugrunde lagen (etwa Freigabe von Kreditsicherheiten)
- Festlegung von kreditnehmerbezogenen Kreditlimiten und Fazilitäten (einschließlich Kontrahenten- und Emittentenlimite) und
- Beteiligungen.
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass diesen Sachverhalten ein Kreditrisiko, ein Ausfallrisiko, ein Erfüllungsrisiko oder ein Gegenparteiausfallrisiko zugrunde liegt.
- ↑ Manfred Wächtershäuser, Kreditrisiko und Kreditentscheidung im Bankbetrieb, 1971, S. 18
- ↑ Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Januar 2003, S. 47