Kreditermächtigung

Kreditermächtigung ist ein Begriff des deutschen Haushaltsrechts, der bei öffentlichen Haushalten die durch das Haushaltsgesetz bestimmte Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten sowohl zur Deckung von Ausgaben als auch zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredite oder Kassenkredite) bezeichnet.