Kreuzcousinenheirat

Kreuzcousinenheirat bezeichnet ethnosoziologisch die Cousinenheirat eines Mannes mit seiner kreuzverwandten Cousine: die Verwandtenheirat mit der Tochter seiner Tante väterlicherseits (der Vaterschwester) oder mit der Tochter seines Onkels mütterlicherseits (des Mutterbruders, Oheims). Die Kreuz-Verwandtschaft besteht darin, dass die eine Mutter und der andere Vater beider Ehepartner Geschwister unterschiedlichen Geschlechts sind. Demgegenüber sind bei einer Parallelcousinenheirat zwei Elternteile der Ehepartner Geschwister gleichen Geschlechts (Parallelverwandtschaft): meistens zwei verbrüderte Väter (siehe Bint-ʿamm-Heirat), seltener zwei verschwisterte Mütter.

In Österreich wurde zum 1. August 2025 nach 87 Jahren das Verbot solcher Eheschließungen wieder eingeführt, anders als früher ist aber kein Dispens mehr möglich.

  1. Justizausschuss: Einstimmigkeit für Eheverbot unter 18 samt Ausweitung des Verwandten-Eheverbots (PK0597/24.06.2025) | Parlament Österreich. Abgerufen am 14. November 2025.