Kreuzcousinenheirat
Kreuzcousinenheirat bezeichnet ethnosoziologisch die Cousinenheirat eines Mannes mit seiner kreuzverwandten Cousine: die Verwandtenheirat mit der Tochter seiner Tante väterlicherseits (der Vaterschwester) oder mit der Tochter seines Onkels mütterlicherseits (des Mutterbruders, Oheims). Die Kreuz-Verwandtschaft besteht darin, dass die eine Mutter und der andere Vater beider Ehepartner Geschwister unterschiedlichen Geschlechts sind. Demgegenüber sind bei einer Parallelcousinenheirat zwei Elternteile der Ehepartner Geschwister gleichen Geschlechts (Parallelverwandtschaft): meistens zwei verbrüderte Väter (siehe Bint-ʿamm-Heirat), seltener zwei verschwisterte Mütter.
In Österreich wurde zum 1. August 2025 nach 87 Jahren das Verbot solcher Eheschließungen wieder eingeführt, anders als früher ist aber kein Dispens mehr möglich.