Verwandtenheirat
Verwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der Grad der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt. Als eng verwandt werden Cousins und Cousinen 1. und 2. Grades angesehen, ebenso Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten (siehe dazu auch den Artikel Inzucht beim Menschen und Erbkrankheiten). Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine (vergleiche Parallelcousinen- und Kreuzcousinenheirat). Schätzungsweise 20 % der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe, geschätzt mehr als 10 % sind mit einem Cousin 2. Grades oder einem engeren Verwandten verheiratet oder sind Nachkommen einer solchen Ehe. In der Türkei ist die Schließung von Verwandtenehen heute bis auf einige kurdisch geprägte Regionen unüblich und der Anteil lag 2023 bei nur 3,2 % (im Vergleich zu 5,9 % im Jahr 2010). Im Oman wurde dieser Wert noch 2011 auf 40–60 % geschätzt.
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- ↑ Suay Ceren Atay: Türkiye’de Akraba Evlilikleri (2023). In: verikaynagi.com. Abgerufen am 6. April 2025 (türkisch).
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- ↑ H. Hamamy: Consanguineous marriages : Preconception consultation in primary health care settings. In: Journal of community genetics. Band 3, Nummer 3, Juli 2012, S. 185–192, doi:10.1007/s12687-011-0072-y, PMID 22109912, PMC 3419292 (freier Volltext).