Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe |
| Kurztitel: | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
| Abkürzung: | LöRüRl |
| Art: | Verwaltungsvorschrift |
| Geltungsbereich: | |
| Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
| Erlassen am: | |
| Inkrafttreten am: | |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) ist eine Richtlinie zur Verhinderung von Verschmutzung oder Vergiftung von Gewässern in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird oder in denen im Brandfall solche Stoffe entstehen können.
Im Brandfall kann in angelegten Vertiefungen oder hinter Schutzwänden das anfallende kontaminierte Löschwasser über die Dauer der Löscharbeiten gefahrlos aufgefangen werden – so genannte „Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen“. Hierzu können sich beispielsweise auch Auffangwannen eignen.