LVB-Typ 36

LVB-Typ 36(a) / NGT8
NGT8 in ursprünglicher Lackierung (2002)
Nummerierung: 1101–1156
Anzahl: 56
Hersteller: Duewag,
DWA Bautzen,
Siemens,
ABB Henschel
Baujahr(e): 1994–1998
Achsfolge: Bo’(2’2’)Bo’
Spurweite: 1458 mm
Länge über Puffer: 27 772 mm
Breite: 2200 mm
Höhe: 3450 mm
Drehzapfenabstand: 7810 mm + 4630 mm + 7810 mm
Drehgestellachsstand: Triebdrehgestelle: 1800 mm

Laufdrehgestelle: 1100 mm

Treibraddurchmesser: 590 mm
Laufraddurchmesser: 410 mm
Leermasse: ca. 31 000 kg
Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h
Dauerleistung: 4 × 95 kW
Beschleunigung: 1,3 m/s²
Bremsverzögerung: 1,3 m/s² (aus 70 km/h)
2,77 m/s² (Gefahrenbremsung)
Stromsystem: 600 V / 750 V =
Stromübertragung: Oberleitung, 1 Einholmstromabnehmer
Antrieb: Drehstrom-Asynchronmaschinen
Kleinster Halbmesser: 16 m
Sitzplätze: 76 + 1 (ursprünglich)
Stehplätze: 114 (6/m²)
Fußbodenhöhe: Einstieg: 300 mm
Niederflurbereich: 350 mm
Triebdrehgestelle: 560 mm
Betriebsart: Einrichtungswagen

Der Typ 36 bzw. NGT8 (Niederflur-Gelenk-Triebwagen mit 8 Achsen) der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) ist ein Straßenbahn-Fahrzeugtyp, von dem in den Jahren 1994 bis 1998 56 Exemplare für die Straßenbahn Leipzig gebaut wurden. Es handelt sich um dreiteilige Gelenkwagen mit aufgesattelten Endwagen und einem langen Mittelteil, ausgeführt als Einrichtungswagen. Äußerlich haben die Fahrzeuge große Ähnlichkeit mit dem MGT6D. Technisch gibt es jedoch grundlegende Abweichungen.

Die Wagen sind die ersten nach dem Zweiten Weltkrieg gebauten Niederflurwagen der Straßenbahn Leipzig. Die Typennummer 36 ergibt sich aus dem System der Typenbezeichnungen, das von der Großen Leipziger Straßenbahn in den 1920er Jahren eingeführt wurde. Für den Beiwagenbetrieb mit dem Typ 68a/68b (NB4) nachgerüstete Fahrzeuge wurden als Typ 36a eingeordnet.

  1. Jan Dirk Clasing, Andreas Irmisch, Alfred Kortemeyer, Petra Lorenz, Klaus-Jürgen Stöhrer: Mit dem NGT8 ins Jahr 2000: Die neuen Niederflurfahrzeuge der Leipziger Verkehrsbetriebe. In: Stadtverkehr. Nr. 5-6/1995. EK-Verlag, Freiburg 1995, S. 9–19.