Landeshauptleutekonferenz
Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles – das heißt von der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenes – Treffen der neun Landeshauptleute. Sie ist neben dem Bundesrat, der zweiten österreichischen Parlamentskammer, das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit wie auch des Föderalismus im österreichischen politischen System (in der modernen österreichischen Staatsrechtslehre/Bundesstaatstheorie kooperativer Bundesstaat genannt). Dabei erachtet man die Landeshauptleutekonferenz als „das mächtigste Mittel der Bundesländer“ und „Motor zur Stärkung der Bundesstaatlichkeit“, der Bundesrat selbst gilt in Österreich als wenig einflussreich. Ihre Bedeutung zeigt sich auch darin, dass, obwohl sie formell nicht existiert, zahlreiche Rechtstexte auf sie verweisen.
- ↑ Solche nicht staatsgesetzlich geregelte Institutionen haben in Österreich eine lange Tradition und bedeutende Stellungen. Dazu gehören auch die Sozialpartnerschaft gesamtstaatlich oder die Raumordnungskonferenz (ÖROK) der Landesebene.
Vergl. Theo Öhlinger: Verfassungsrecht. 8. Auflage. facultas.wuv / maudrich, 2009, ISBN 978-3-7089-0405-4, Kapitel 7.1. Der kooperative Bundesstaat Rz 316, letzter Absatz, S. 149 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). - ↑ Öhlinger: Verfassungsrecht. S. 149.
- ↑ Friedrich Michael Steger: Baustelle Bundesstaat: Perspektiven der Weiterentwicklung des politischen Systems Österreich. Band 21 von Studien zur politischen Wirklichkeit. Braumüller, 2007, ISBN 978-3-7003-1640-4, 5. Landeshauptleute und kooperativer Bundesstaat, S. 135 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Zitat Hölzel: Die Möglichkeiten der Länder … S. 65.
- ↑ Zitat nach Wanke: Föderalismus in der Diskussion. S. 12.
- ↑ vergl. Gisela Riescher: Zweite Kammern. Reihe Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft. 2. Auflage. Oldenbourg Verlag, 2010, ISBN 978-3-486-58312-0, 8. Der Bundesrat in Österreich 8.6 Kritik und Reformansätze, S. 183 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Hölzel: Die Möglichkeiten der Länder … S. 65.