Landeshauptstadt (Deutschland)
Landeshauptstadt bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Stadt, die Sitz der Verfassungsorgane eines Landes ist, insbesondere von Landesregierung und Landtag. Kommunalrechtlich ist Landeshauptstadt eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann. So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht. Demgegenüber können die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin nicht zugleich Landeshauptstädte sein.
- ↑ Für die Rechtslage in Hessen siehe auch: Hessische Gemeindeordnung#Gemeindename und Bezeichnungen
- ↑ Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt vom 24. Dezember 1952. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1953 Nr. 3, S. 34, 50 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,9 MB]).