Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
| Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt — LVerfG ST — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Verfassungsorgan |
| Gründung | 23. August 1993 |
| Hauptsitz | Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt |
| Vorsitz | Uwe Wegehaupt (Präsident)
Claudia Schmidt (Vizepräsidentin) |
| Website | lverfg.sachsen-anhalt.de |
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt ist das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Es hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau.
Nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt werden Verfassung und Verfahren des Landesverfassungsgerichtes durch Gesetz geregelt. Diese Regelung ist durch das Gesetz über das Landesverfassungsgericht vom 23. August 1993 erfolgt.
Das Landesverfassungsgericht ist ein selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan und besteht aus sieben Mitgliedern. Es entscheidet unter anderem über die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Landesverfassung, über (Norm-)Verfassungsbeschwerden und über die Auslegung der Landesverfassung.
Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von sieben Jahren vom Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt, vom Ministerpräsidenten ernannt und wiederum vor dem Landtag vereidigt. Sie können einmal wiedergewählt werden. Für die Zusammensetzung der Mitglieder gilt folgende Regelung: „Drei Mitglieder und ihre Vertreter haben Präsidenten der Gerichte des Landes oder Vorsitzende Richter an den oberen Landesgerichten zu sein. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes besonders geeignet und mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechtes sein.“
- ↑ Archivierte Kopie ( vom 4. Februar 2015 im Internet Archive)