Landeswappen Sachsens

Wappen des Freistaates Sachsen
Versionen
Wappen des Sächsischen Landtages
Details
Zum Führen des Wappens berechtigt 0
  • Staatsregierung
  • Ministerpräsident
  • Landtagspräsident
  • Mitglieder des Landtages
  • Behörden, Gerichte, sonst. freistaatliche Einrichtungen
  • Notare, Ländernotarkasse, Notarkammer Sachsen
Eingeführt 12. Jahrhundert/1992
Wappenschild schwarz-gold geteilt, aufgelegter Rautenkranz

Das Landeswappen Sachsens wird wie folgt beschrieben: Das Landeswappen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteilten Feld einen schrägrechten grünen Rautenkranz.

  1. REVOSax Landesrecht Sachsen - Verfassung. Abgerufen am 11. Juni 2020.