Landgericht Lindau

Das Landgericht Lindau war ein von 1806 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Lindau im heutigen Landkreis Lindau. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Von 1946 bis 1956 bestand ein von den französischen Besatzungsbehörden gegründetes Landgericht in Lindau als ordentliches Gericht der zweiten Instanz für den Bayerischen Kreis Lindau, der eine staatsrechtliche Sonderrolle hatte.