Landwirtschaftskammer (Deutschland)
Landwirtschaftskammern, auch Bauernkammern genannt, sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft, als Dachverband fungiert der Verband der Landwirtschaftskammern.
In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) sind Landwirtschaftskammern öffentlich-rechtliche Körperschaften, die, durch ihre Mitglieder finanziert, Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen.
Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:
- Landwirt
- Winzer
- Gärtner
- Pferdewirt
- Tierwirt
- Forstwirt
- Revierjäger
- Hauswirtschafter
- Molkereifachmann
- Milchwirtschaftlicher Laborant
- Milchtechnologie
- Fachkraft Agrarservice.
Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben stellen die Landwirtschaftskammern dort die Agrarverwaltung.
Die Landwirtschaftskammern haben die Aufgabe, die fachlichen Interessen und die Belange der Landwirtschaft und der hier Berufstätigen zu vertreten und zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken.
In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern.