Lebach-Urteil

Das Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Juni 1973 gilt in der deutschen Rechtswissenschaft als Grundsatzurteil zum Verhältnis von Rundfunkfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Das Urteil findet sich in der amtlichen Entscheidungssammlung BVerfGE 35, 202–245.