Legalzession (Deutschland)
Die Legalzession (lateinisch cessio legis) ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt. Einer Übereignung kraft Rechtsgeschäfts bedarf es in diesen Fällen nicht.
Die Legalzession (lateinisch cessio legis) ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt. Einer Übereignung kraft Rechtsgeschäfts bedarf es in diesen Fällen nicht.