Leistungsstörung
Leistungsstörung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Rechtsbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck dieses Schuldverhältnisses – die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger – erfordert. Der Begriff wurde vermutlich von Heinrich Stoll geprägt, der 1936 eine Denkschrift des Ausschusses für Personen-, Vereins- und Schuldrecht der Akademie für Deutsches Recht mit dem Titel Die Lehre von den Leistungsstörungen vorlegte.
Zu den Leistungsstörungen zählen insbesondere die Nichterfüllung wegen Unmöglichkeit oder trotz Möglichkeit der Leistung, der Verzug bei Verzögerungen des Schuldners oder Gläubigers und die Fallgruppen der Schlechtleistung.
Im Einzelnen besteht keine volle Einigkeit über die Abgrenzung der einzelnen Leistungsstörungstatbestände.
- ↑ Nichterfüllung – HWB-EuP 2009. Abgerufen am 20. Oktober 2025.