Schlechtleistung

Schlechtleistung ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und eine Kategorie der Leistungsstörung. Eine solche liegt vor, wenn die geforderte Leistung zwar erbracht wurde, diese qualitativ aber nicht dem geschuldeten „Soll“ entspricht. Schlechtleistungen können bei der Verletzung von Haupt-, sowie Nebenleistungspflichten auftreten, etwa im Zusammenhang mit vorhandenen Mängeln.

  1. Mohamad Soliman: Schuldrecht, Kaufvertrag. Abgerufen am 14. Oktober 2025 (deutsch).