Lohnsubvention
Lohnsubventionen und Lohnkostenzuschüsse sind zielgruppenspezifische Standardinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, unterscheiden sich nach Bezugsdauer, Bemessungsgrundlage, Art und Umfang des begünstigten Personenkreises und einer Zweckbindung. Sie lassen sich als negative (lohnbezogene) Steuern betrachten und haben im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine lange Tradition.